Flugverspätung von mehr als 4 Stunden ist ein Reisemangel

Verschiebt sich bei einer Pauschalreise der Hin- oder Rückflug um mehr als 4 Stunden stellt dies einen Reisemangel dar, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt. Laut aktuellem Urteil des AG Bad Homburg kann der jeweilige Tagespreis um 60% gemindert werden.

AG Bad Homburg, Urteil vom 21.03.2019 – 5 U 130/18

Anforderungen an die Modernisierungsankündigung dürfen nicht überspannt werden

Wenn ein Vermieter die Wohnung modernisieren möchte, muss er dies dem Mieter 3 Monate vor Beginn der Arbeiten ankündigen und ein „in wesentlichen Zügen“ über die beabsichtigten Maßnahmen informieren.

Der BGH hat die Anforderungen an diese Ankündigung geschwächt. Die Ankündigung hat zwar am Informiationsbedürfnis des Vermieters anzusetzen, das Modernisierungsrecht des Vermieters darf dabei aber nicht unnötig eingeschränkt werden. Daher dürfen die Gerichte „die Messlatte“ nicht all zu hoch ansetzen. Es reicht aus, wenn der Mieter in groben Zügen erkennen kann, welche Auswirkungen auf den Mitgebrauch eintreten, welches Energieeinsparungspotential erreicht werden kann und welche Mieterhöhung zu erwarten ist.

BGH, Uerteil v. 20.05.2020 – VIII ZR 55/19

NRW: Maskenpflicht in Schulen bleibt bestehen

Die Schüler in Nordrhein Westfalen müssen auch weiterhin im Unterricht eine Maske tragen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies einen Eilantrag von drei Schülern aus dem Kreis Euskirchen ab. Es sei nicht feststellbar, dass das Tragen von Masken zu Gesundheitsgefahren bei den Schülern führe. Entsprechend sei die Verpflichtung verhältnismäßig.

Das Oberverwaltungsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass im Unterricht die Masken zeitweise abgenommen werden können, wenn dies aus pädagogischen Gründen erforderlich erscheine. Zudem könnten die Schulleitungen aus medizinischen Gründen Ausnahmen von der Maskenpflicht erteilen.

OVG Münster, 13 B 1197/20.NE

Schwarzarbeit führt zur Nichtigkeit des Vertrages

Auch im Baurecht führt die Verabredung von Schwarzarbeit zur Nichtigkeit des Vertrages (§1 Abs.2 Nr.2 SchwarzArbG i.V.m. §134 BGB). Die Nichtigkeit des Vertrages hat zur Folge, dass der Unternehmer seinen Vergütungs- und Wertersatzanspruch verliert. Auf Seiten des Bestellers entfallen sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche. Dies wurde bereits 2014 vom BGH in zwei Grundsatzentscheidungen bestätigt.

Gleichwohl beschäftigt die Problematik weiterhin die unterinstanzlichen Gerichte. Diese setzen aber die Richtlinien des BGH nach wie vor strikt an. Im Interesse aller Parteien sollte daher nach wie vor auf Schwarzarbeit verzichtet werden. Am Ende kommt es sonst teurer, als die Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen.

„Containern“ bleibt strafbar

Wer Lebensmittel aus dem Müll eines Supermarktes nimmt, macht sich strafbar. Zwei Studentinnen aus Oberbayern wurden diesbezüglich in den Vorinstanzen wegen Diebstahls zu Sozialstunden und einer Geldstrafe verurteilt.

Ihre Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht blieb ohne Erfolg. Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, teilten die obersten Richter in Karlsruhe mit.

Das Bundesverfassungsgericht mahnte aber zugleich auch den Gesetzgeber, derartiges Verhalten zukünftig straffrei zu stellen. Allerdings hatte eine entsprechende Initiative Hamburgs bei der Justizministerkonferenz 2019 keine entsprechende Mehrheit gefunden.

BVerfG – 2 BvR 1985/19