„Containern“ bleibt strafbar

von | 21.Aug.2020 | Allgemein

Wer Lebensmittel aus dem Müll eines Supermarktes nimmt, macht sich strafbar. Zwei Studentinnen aus Oberbayern wurden diesbezüglich in den Vorinstanzen wegen Diebstahls zu Sozialstunden und einer Geldstrafe verurteilt.

Ihre Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht blieb ohne Erfolg. Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, teilten die obersten Richter in Karlsruhe mit.

Das Bundesverfassungsgericht mahnte aber zugleich auch den Gesetzgeber, derartiges Verhalten zukünftig straffrei zu stellen. Allerdings hatte eine entsprechende Initiative Hamburgs bei der Justizministerkonferenz 2019 keine entsprechende Mehrheit gefunden.

BVerfG – 2 BvR 1985/19