NRW: Maskenpflicht in Schulen bleibt bestehen

von | 26.Aug.2020 | Verwaltungsrecht

Die Schüler in Nordrhein Westfalen müssen auch weiterhin im Unterricht eine Maske tragen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies einen Eilantrag von drei Schülern aus dem Kreis Euskirchen ab. Es sei nicht feststellbar, dass das Tragen von Masken zu Gesundheitsgefahren bei den Schülern führe. Entsprechend sei die Verpflichtung verhältnismäßig.

Das Oberverwaltungsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass im Unterricht die Masken zeitweise abgenommen werden können, wenn dies aus pädagogischen Gründen erforderlich erscheine. Zudem könnten die Schulleitungen aus medizinischen Gründen Ausnahmen von der Maskenpflicht erteilen.

OVG Münster, 13 B 1197/20.NE