Handyverbot gilt auch für Auslesegeräte

von | 29.Aug.2023 | Verkehrsrecht

Ein Fahrzeugführer hatte im Rahmen einer Probefahrt ein mit einem Diagnosegerät verbundenes Auslesegerät während der Fahrt in der Hand gehalten. Es handelte sich um eine Fahrt im Rahmen seiner Berufsausübung mit einem Kundenfahrzeug.

Das Oberlandesgericht Schleswig entschied, dass es sich um ein „elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“ handelt. Für derartige Geräte gilt das Nutzungsverbot des § 23 Abs. 1a StVO.

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.3.2023 Az: II ORbs 15/23