Traktor blinkt – unklare Verkehrslage

Es besteht für den Überholenden eine unklare Verkehrslage, wenn ein vorausfahrender Traktor nach links blinkt. Der nachfolgende Verkehr muss stets damit rechnen, dass der Traktor kurzfristig abbiegt, und zwar auch ohne vorheriges Einordnen nach links. Kommt es in dem Zusammenhang mit dem Abbiegevorgang zum Unfall haftet auch der nachfolgende Verkehr.

OLG Schleswig, Beschluss vom 26.7.2023, Az: 7 U 42/23