Ausgebauter Akku gerät in Brand – keine Haftung

Die Haftung des Halters eines Kfz (bzw. des Haftpflichtversicherers) besteht, wenn ein Schaden durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden ist. Vom BGH war die Frage zu beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, wenn ein Schaden dadurch entsteht, dass die ausgebaute und zum Aufladen vom Fahrzeug getrennte Batterie eines Elektrorollers in Brand gerät.

Der BGH verneinte eine Haftung mit der Begründung, dass es in diesem Fall an einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Einsatz der Batterie als Betriebseinrichtung des Fahrzeugs fehl.

BGH, Urteil vom 24.1.2023, Az: VI ZR 1234/20

Schäden nach Sex auf der Motorhaube

Ein unbekanntes Paar hatte Sex auf der Motorhaube eines Pkw, der in einem öffentlichen Parkhaus abgestellt war. Der Eigentümer des Fahrzeugs nahm daraufhin den Parkhausbetreiber auf Schadensersatz in Anspruch, weil die Motorhaube durch den Akt beschädigt worden war. Zu Unrecht, wie das Landgericht Köln entschieden hat.

Landgericht Köln, Urteil vom 9.1.2023, Az: 21 O 302/22

Zugang für Schreiben als Anlage zur E-Mail

Häufig spielt es in Rechtsbeziehungen eine Rolle, ob schriftliche Erklärungen der anderen Partei zugegangen sind, so dass diese auch Kenntnis darüber hatte. Nicht zuletzt geht es dabei auch um die Einhaltung von Fristen, wenn z.B. eine Kündigung nicht rechtzeitig angefochten wurde. Bei Postsendungen gelten diese als zugegangen, wenn sie in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind, z.B. in einen Briefkasten eingeworfen wurden. E-Mails gelten mit dem Eingang auf dem Server des Empfängers als zugegangen. Schwieriger ist die Frage des Zugangs zu beurteilen, wenn das Schriftstück als Anhang einer E-Mail versendet wurde, z.B. als pdf-Datei.

Das Oberlandesgericht Hamm hat hierzu entschieden, dass ein solches Schriftstück erst dann als zugegangen anzusehen ist, wenn der E-Mail-Empfänger den Dateianhang auch tatsächlich geöffnet hat. Begründet wird die Entscheidung mit der Gefahr, durch das Öffnen unbekannter E-Mail-Anhänge Computerviren zu installieren. Ein solches Risiko sei dem Empfänger nicht zuzumuten. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Versender der E-Mail dem Empfänger zuvor nicht bekannt gewesen ist.

OLG Hamm, Beschluss vom 9.3.2022, Az: 4 W 119/19

Fiktive Schadensabrechnung

Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte wählen, ob er von dem gegnerischen Haftpflichtversicherer die Kosten der tatsächlich durchgeführten Reparatur verlangt, oder nur den Betrag fordert, der von einem Sachverständigen als für die Reparatur erforderlich errechnet wird. In letzterem Fall spricht man von der fiktiven Schadensabrechnung. Das Geld kann der geschädigte sodann nach seinem Belieben verwenden.

Anders als bei der konkreten Abrechnung auf Basis der Reparaturkostenrechnung kann bei der fiktiven Schadensabrechnung Mehrwertsteuer nicht geltend gemacht werden, weil sie tatsächlich nicht anfällt und in sofern auch keine Schadensposition darstellt.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass es nicht möglich ist, fiktiv abzurechnen, dann eine Teilreparatur vorzunehmen und Mehrwertsteuer zurückzuverlangen, die auf verwendete Ersatzteile angefallen und bezahlt worden ist. Der Geschädigte kann also entweder fiktiv oder konkret abrechnen. Eine Vermischung der beiden Methoden ist nicht zulässig.

BGH, Urteil vom 5.4.2022, Az: VI ZR 7/21

Überhang Grundstücksgrenze

Der Nachbar hat das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen, sogenannten Überhang zu entfernen. Hierbei handelt es sich um Zweige, Äste und ähnliche Pflanzenteile, die von dem Nachbargrundstück auf das Grundstück des Berechtigten hinüberreichen.

Der BGH hat nun in einem Fall entschieden, indem der vom Nachbarn beabsichtigte Rückschnitt zu einem Absterben des Baums oder den Verslust seiner Standfestigkeit führen könnte. Die Frage war, ob dem Nachbarn aufgrund dieser Gefahr der Rückschnitt untersagt werden könnte. Der BGH sah darin keinen Ausschlussgrund. Der Rückschnitt darf erfolgen, wenn ihm nicht naturschutzrechtliche Beschränkungen entgegenstehen.

BGH, Urteil vom 11.6.2021, Az: V ZR 234/19

Kein Schaden bei einem Lottogewinn

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte über einen leicht skurrilen Fall zu entscheiden. Die Eigentümerin eines Golf Diesel verklagte VW auf Schadensersatz in Form von Rückzahlung des Kaufpreises ihres mittlerweile 10 Jahre alten Autos. Begründung war der Dieselskandal, was heutzutage nicht ungewöhnlich ist. Die Besonderheit des Falles lag aber darin, dass die Frau das Auto nicht gekauft, sondern in der Lotterie gewonnen hatte. Deshalb scheiterte sie auch mit Ihrer Klage in allen Instanzen. Grund: Sie hatte keinen Schaden erlitten. Selbst ein unsauberer Diesel ist nach Ansicht des Gerichts besser als nichts.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.1.2021, Az: 1 U 196/19