Kein Handy-Verstoß bei bloßer Umlagerung

von | 23.Jun.2023 | Verkehrsrecht

Der Führer eines Kraftfahrzeugs verstößt auch dann nicht gegen § 23 Abs. 1a StVO, wenn er während der Fahrt ein Smartphone, mit dem er gerade ein Gespräch über eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs führt, ausschließlich zu dem Zweck aufnimmt, um es – etwa zum Schutz vor Beschädigungen – umzulagern.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.4.2023, Az: 1 ORbs 33 Ss 151/23