Corona-Schnelltest an Schule ist keine Körperverletzung

Die Durchführung von Corona-Schnelltests an einer Schule stellen keine Körperverletzung dar. Dies hat das OLG Oldenburg nach einer Klage einer Mutter aus Aurich festgetsellt.

Das Kind der Mutter besucht eine vierte Klasse. Auf Grund eines positiven Coronatests bei einem Mitschülern ordnetete das Gesundheitsamt einen Schnelltest bei allen Kindern der Klasse an. Die Mutter zeigte daraufhin die für den Test zuständige Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes wegen Körperverletzung an. Ihr Kind habe durch den Test eine schwere psychische Traumatisierung erlitten. Ein entsprechendes Attest durch einen Arzt wurde ausgestellt.

Das OLG Oldenburg wies die Klage ab. Es liege kein hinreichendes Tatverdacht einer Körperverletzung im Amt vor. Tests seien ingesamt verhältnismäßig, um eine große Zahl von Menschen an einer möglichen Infektion zu schützen.

Für die Ärztin könnte das Attest Konsequenzen haben. Die Richter sehen einen Anfangsverdacht wegen des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses. Es sei „mehr als fraglich“, wie die Ärztin bei einem einzigen Termin die Diagnose einer schweren psychischen Traumatisierung habe stellen können, hieß es. Die Richter schätzten den Beweiswert des Attestes daher auch gering ein.

Fristlose Kündigung bei nicht genehmigten baulichen Veränderungen

Wer in einer Mietwohnung bauliche Veränderungen durchführt, ohne vorher den Vermieter um Erlaubnis zu fragen, riskiert eine fristlose Kündigung.

Der Mieter hatte im mit vermieteten Garten ein Gewächshaus und eine Stützmauer errichtet. Hierfür befestigte er an der Außenwand einen Stahlträger. Der Vermieter mahnte den Mieter ab und forderte unter Fristsetzungen den Rückbau. Als der Mieter dem nicht nachkam, kündigte er fristlos.

Das Amtsgericht Stuttgart bestätigte die Kündigung.

Die Errichtung einer Stützmauer überschreite die Grenzen eines verkehrsüblichen und damit genehmigungsfreien Gebrauchs offensichtlich und durfte daher grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters erfolgen.

AG Stuttgart, Urteil v. 12.03.2021 – 35 C 1278/20

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Maklerlohn stellt keinen Schadensersatz dar

Die Eigenbedarfskündigung ist nach wie vor eine der wenigen Möglichkeiten, um einen ungeliebten Mieter kündigen zu können. Täuscht der Vermieter diesen aber lediglich vor, macht er sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig.

Kauft sich der Mieter auf Grund der Kündigung eine Eigentumswohnung, sind die hiermit verbundenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz erstattungspflichtig.

BGH, Urteil v. 09.12.2020 – VIII ZR 238/18

Berliner Mietendeckel verfassungswidrig

Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Zum 23.02.2020 wurden die Mieten in Berlin auf den Stand von Juni 2019 eingefroren.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass die nicht statthaft war. Zwar sei eine derartige Regelung grundsätzlich möglich. Allerdings durfte das Land Berlin kein eigenes Gesetz erlassen, dass alles einheitlich durch ein Bundesgesetz geregelt sei. Sofern man ein Mietendeckel einführen möchte, so müsse dies zwingend durch ein Bundesgesetz erfolgen.

BVerfG, Beschluss v. 15.04.2021 – 2 BvF 1/20 u.a.

Beschädigung von Bauleistungen durch weitere Auftragnehmer

Ein Auftragnehmer kann gegenüber einen anderen Auftragnehmer keine Schadenersatzansprüche aus eigenem Recht geltend machen, wenn dieser die Bauleistungen beschädigt.

Der Auftraggeber beauftragte den Auftragnehmer mit dem Einbau von Fenstern und Türen. Ein ebenfalls auf der Baustelle tätiger Auftragnehmer beschädigte die bereits montierten Fensterbänke.

Der Fensterbauer hat keinen direkten Anspruch. Vielmehr muss er sich an den Auftraggeber wenden. Dieser kann sodann Regress beim Verursacher nehmen.

KG, Beschluss v. 08.01.2021 – 21 U 1064/20