Fiktive Schadensbemessung im Mietrecht

Hat der Vermieter nach Auszug des Mieters einen Schaden an der Mietsache festgestellt (und innerhalb der Frist von 6 Monaten geltend gemacht), kann er diesen Schaden fiktiv geltend machen, also auf Basis eines Kostenvoranschlags abrechnen. Dieses sogar unabhängig davon, ob der Vermieter bereits tatsächlich mit der Beseitigung der Schäden begonnen hat.

BGH, Urteil vom 19.4.2023, Az: VIII ZR 280/21