Erstattung von Anwaltsgebühren bei Verkehrsunfall

Wer sich für die Abwicklung eines Verkehrsunfalls der Hilfe eines Anwalts bedient hat Anspruch auf Erstattung der durch die Beauftragung entstandenen Kosten, wenn der Unfall unverschuldet war. Das ist gängige Rechtssprechung (zuletzt BGH, Urteil vom 29.10.2019, Az: VI ZR 45/19) und wurde so auch aktuell vom Oberlandesgericht Braunschweig gesehen. Der Einwand des Unfallgegners, dass es sich um einen einfach gelagerten Fall gehandelt habe und daher die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht notwendig sei, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Immer, wenn auch die Höhe der Schadensersatzforderung streitig ist, müssen die Anwaltskosten erstattet werden.

OLG Braunschweig, Urteil vom 28.4.2023, Az: 1 U 16/22