Verschiebt sich bei einer Pauschalreise der Hin- oder Rückflug um mehr als 4 Stunden stellt dies einen Reisemangel dar, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt. Laut aktuellem Urteil des AG Bad Homburg kann der jeweilige Tagespreis um 60% gemindert werden.
AG Bad Homburg, Urteil vom 21.03.2019 – 5 U 130/18