Fahrerlaubnisentzug wegen Falschparken

Die Überschrift ist zugegebenermaßen etwas irreführend, aber nicht falsch. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde bestätigt, welche dem Kläger die Fahrerlaubnis entzogen hatte, weil dieser 174 (!) Verkehrsordnungswidrigkeiten innerhalb eines Jahres begangen hatte. Davon waren 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Das Gericht stützt seine Entscheidung auf § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 FeV. Danach könne die Fahrerlaubnis u.a. entzogen werden, wenn ihr Inhaber wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen habe und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen sei. 

VG Berlin, Urteil vom 28.10.2022 – 4 K 456/21

Feuerwehreinsatz: Eltern müssen für Ihre Kinder zahlen

Verursachen Kindern grob fahrlässig ein Feuer, müssen die Eltern die Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover (Urteil v. 18.11.2020 – 10 A 3988/19).

Zwei Kinder im alter von 11 und 13 Jahren verursachten im Juni 2019 ein Großfeuer auf einem Industriegelände nahe Hannover, bei dem eine Lagerhalle vollständig abbrannte. Die freiwillige Feuerwehr war mit über 100 Leute im Einsatz. Die zuständige Stadt setzte gegen die Eltern der Kinder Gebühren in Höhe von ca. 38.000€ fest. Gegen diesen Gebührenbescheid wehrte sich die eine Mutter mit dem Argument, sie selbst habe ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Zudem sei das Verhalten ihres Kindes nicht fahrlässig oder gar vorsätzlich gewesen.

Gebühren für Feuerwehreinsätze

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Kosten des Feuerwehreinsatzes können nach § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 NBrandSchG i.V.m. § 6 Abs. 2 NPOG i.V.m. der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde auch von den Eltern verlangt werden, sofern der Brand vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

Eltern müssen für Kinder haften

Der Brand sei durch grob fahrlässiges Handeln des Sohnes der Klägerin sowie dessen Freundes verursacht worden. Nach den Aussagen der Kinder bei der Polizei sei das Feuer dadurch entstanden, dass der elfjährige Freund des Sohnes der Klägerin eine Dämmmatte angezündet habe. Nachdem zunächst ein kleines Feuer entstanden sei, welches dieser sofort wieder ausgepustet habe, habe der Sohn der Klägerin ihn als Feigling bezeichnet und ihn damit angestachelt, die Dämmmatte ein zweites Mal anzuzünden, was sodann zu dem Großbrand geführt habe. Nach Ansicht der Kammer begründete dieses Verhalten ein grob fahrlässiges Handeln, denn die Kenntnis, dass Feuer außerhalb geschlossener Feuerstätten außer Kontrolle geraten könne, sei auch unter Berücksichtigung des Alters der Kinder bereits zu erwarten gewesen.

Ob die Mutter dabei ihre eigene Aufsichtspflicht beachtet habe, sei nach Ansicht des Gerichts irrelevant. Nach § 6 Abs. 2 NPOG können Eltern in die Pflicht genommen werden und zwar unabhängig davon, ob diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Bundesregierung muss Drohneneinsätze der USA nicht überprüfen

Die USA fliegt über die US-Militärbasis in Rammstein (Rheinland-Pfalz) zahlreiche internationale Drohneneinsätze. Unklar war bislang, ob die Bundesregierung hiergegen etwas unternehmen muss. Das Bundesverwaltungsgericht entscheid nun: Nein.

In Rammstein befinden sich wichtige Satelliten-Relaisstationen, welche die Piloten in den USA letztendlich mit den Drohnen verbinden. Ohne Rammstein wären die Drohneneinsätze im Jemen oder Afghanistan nicht durchführbar. Es stellt sich die Frage, ob sich Deutschland bei Tötung von Zivilisten mitverantwortlich macht.

Nachdem das OVG Münster von der Bundesrepublik verlangte, dass sie prüfen müssen, ob Völkerrecht verletzt werde, entschied das Bundesverwaltungsgericht nun anders. Die Bundesregierung sei nicht verpflichtet über die bisher schon durchgeführten diplomatischen und politischen Konsultationen sowie die Einholung einer rechtlichen Zusicherung hinaus Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Air Base in Rammstein durch die USA für Einsätze mit dem Völkerrecht im Einklang stehe.

Es reicht also aus, dass die USA der Bundesrepublik versichere, dass nichts Völkerrechtswidriges auf deutschem Boden geschehe.

Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

Wenn ein EU-Bürger nach Deutschland zieht, um dort seinen dauerhaften Wohnsitz einzurichten, muss er sich selbst darum kümmern, seine Fahrerlaubnis nach § 30 FeV umschreiben zu lassen. Die Umschreibung muss erfolgen, bevor seine ausländische Fahrerlaubnis abläuft, weil nur gültige Fahrerlaubnisse umgetauscht werden können.

VGH München, Beschluss vom 31.3.2020 – Az: 11 ZB 20.189

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen ohne Fahrt

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde bestätigt, welche die Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen entzogen hat. Das besondere an dem Fall war, dass der Betroffene nicht im berauschten Zustand am Straßenverkehr teilgenommen hatte. Auch der Umstand, dass es sich um die einmalige Einnahme von harten Drogen (wie z.B. Kokain) gehandelt hatte, konnte dem Kläger nicht zum Vorteil gereichen.

VG Aachen, Beschluss vom 19.5.2020, Az: 3 L 309/20