Parteifähigkeit einer gelöschten GmbH

Grundsätzlich endet die Parteifähigkeit einer GmbH, also die Möglichkeit, aktiv an einem Gerichtsprozess teilzunehmen, mit ihrer Löschung aus dem Handelsregister. Etwas anderes gilt, wenn die Löschung von Amts wegen aufgrund von tatsächlicher Vermögenslosigkeit erfolgt ist und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass noch verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 2.3.2023, Az: 10 U 92/21