Notar

Im Unterschied zum Anwaltsberuf ist der Notar als neutraler und unparteiischer Jurist für die Vertragsgestaltung, Beurkundungen und Beglaubigungen zuständig. Die Tätigkeit des Notars ist in vielen Rechtsbereichen vorgeschrieben und reicht von der einfachen Vollmacht über Grundstücksgeschäfte bis zur Nachlassgestaltung.
In den folgenden Rechtsgebieten ist der Notar vorwiegend tätig:
Immobilienrecht
Als Notar unterstütze ich Sie bei der der Gestaltung und dem Vollzug von Verträgen, die Grundstücke, Häuser und Wohnungen zum Gegenstand haben. Dabei kann es um eine Schenkung, den Verkauf, aber auch um die Belastung, z.B. durch Eintragung einer Grundschuld oder einer Dienstbarkeit gehen.
Gesellschaftsrecht
Die Gründung von Kapitalgesellschaften, die Gestaltung von Satzungen oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist ebenso Aufgabe des Notars, wie die Anmeldung von Neueintragungen oder Änderungen zum Handelsregister.
Erbrecht
Die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags ist ebenso Sache des Notars, wie die Beantragung eines Erbscheins oder die Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrages. Auch die Erstellung von Nachlassverzeichnissen gehört zum Tätigkeitsfeld des Notars.
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
werden vom Notar entworfen und beurkundet, sowie bei dem Zentralen Vorsorgeregister gemeldet.
Familienrecht
Im Mittelpunkt steht die Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen. Der Notar ist auch zuständig für die Unterstützung bei der Adoption.
Sie erreichen unser Notariat unter notar@rae-canenbley.de