Ausgebauter Akku gerät in Brand – keine Haftung

von | 02.Jun.2023 | Allgemein

Die Haftung des Halters eines Kfz (bzw. des Haftpflichtversicherers) besteht, wenn ein Schaden durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden ist. Vom BGH war die Frage zu beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, wenn ein Schaden dadurch entsteht, dass die ausgebaute und zum Aufladen vom Fahrzeug getrennte Batterie eines Elektrorollers in Brand gerät.

Der BGH verneinte eine Haftung mit der Begründung, dass es in diesem Fall an einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Einsatz der Batterie als Betriebseinrichtung des Fahrzeugs fehl.

BGH, Urteil vom 24.1.2023, Az: VI ZR 1234/20