von Carsten Canenbley | Mai 19, 2023 | Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
Das Landgericht Koblenz hatte in einem Schadensersatzprozess unter anderem über die Frage zu entscheiden, ob den Fahrer eines Sportwagens bei einer sogenannten Touristenfahrt auf der Nordschleife des Nürburgrings ein Mitverschulden trifft, nur weil er mit diesem Sportwagen auf einer Rennstreckenartigen Straße fährt. Die Frage wurde bejaht und das Mitverschulden in Form einer Gefährdungshaftung mit 25 % angenommen. Im Fall hatte ein vorausfahrendes Fahrzeug Öl verloren, weshalb der Kläger von der Fahrbahn abgekommen war und sein Fahrzeug beschädigt wurde.
LG Koblenz, Urteil vom 3.11.2022, Az: 10 O 39/20
von Carsten Canenbley | Jan 19, 2023 | Verkehrsunfallrecht
Wenn ein Pkw durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt wird steht dem Eigentümer für die Dauer der Reparatur eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Pro Tag erhält er einen Betrag zwischen 29 und 99 Euro, je nachdem welcher Typ Fahrzeug beschädigt wurde.
In einem vom BGH entschiedenen Fall verlangte die Eigentümerin eines Porsche Turbo S Cabriolets 175 € pro Tag mit der Begründung, dass sie während der Zeit, in der sie das Fahrzeug nicht nutzen konnte, mit einem 3er BMW fahren musste. Das Gericht lehnte den Anspruch ab mit der Begründung, dass eine Nutzungsausfallentschädigung nur gezahlt werden müsse, wenn die Entbehrung der Nutzung auch fühlbar sei und dem Geschädigten die Nutzung des anderen Fahrzeugs zumutbar sei. Hierbei kommt es auf das Prestige des ausgefallenen Fahrzeugs nicht an, weil es hierbei um die Lebensqualität erhöhende Vorteile geht, die keinen ersatzfähigen materiellen Wert darstellen.
BGH, Urteil vom 11.10.2022, Az: VI ZR 35/22
von Carsten Canenbley | Sep 28, 2022 | Verkehrsunfallrecht
Gegenstand des BGH-Urteils war die Frage, wer die Werkstattkosten zu tragen hat, die aufgrund von unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise entstanden sind. Der Geschädigte hatte sein Fahrzeug zur Reparatur abgegeben und der Haftpflichtversicherer hatte später gerügt, dass die Reparaturrechnung deutlich höher ausgefallen war, als bei vergleichbaren Werkstätten zu erwarten gewesen wäre. Weil den Unfallgeschädigten aber kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden im Hinblick auf die ausgewählte Werkstatt traf, entschied der BGH, dass der Haftpflichtversicherer die übersteigenden Kosten und somit das „Werkstattrisiko“ zu tragen habe.
BGH, Urteil vom 26.4.2022, Az. VI ZR 147/21
von Carsten Canenbley | Sep 24, 2022 | Verkehrsunfallrecht
Mit Dooring-Unfällen werden Zusammenstöße von Radfahrern mit sich plötzlich öffnenden Autotüren umschrieben. Das Landgericht Köln hatte sich mit einem entsprechenden Fall zu befassen und hat entschieden, dass von einer hundertprozentigen Haftung des Autofahrers auszugehen ist, wenn kein Mitverschulden des Radfahrers festgestellt werden kann. Mitverschulden des Radfahrers kann aus ursächlichem Verhalten geschlossen werden, wie z.B. zu geringer Abstand. Eine zu hohe Geschwindigkeit löst nicht ohne Weiteres ein Mitverschulden aus.
LG Köln, Urteil vom 2.8.2022, Az: 5 O 372/20
von Carsten Canenbley | Sep 6, 2022 | Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
Auf größeren Parkplatzanlagen stellt sich häufig die Frage, ob die allgemeinen Verkehrsregeln gelten. Hierzu hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil geäußert. Demzufolge kommt es entscheidend darauf an, ob Fahrbahnmarkierungen oder bauliche Anlagen wie Bordsteine oder Gräben „eindeutig und unmissverständlich“ auf einen Straßencharakter hinweisen und zudem ausreichend Raum für Begegnungsverkehr innerhalb der Fahrspuren vorhanden ist. Nur dann kommt die Heranziehung allgemeiner Verkehrsregeln wie „Rechts-vor-links“ in Betracht.
Auf allen übrigen Parkplätzen gilt ausschließlich das allgemeine Rücksichtnahmegebot. Kreuzen sich zwei Fahrgassen, ist jeder Fahrzeugführer verpflichtet, defensiv zu fahren und die Verständigung mit dem jeweils anderen Fahrzeugführer zu suchen.
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.6.2022, 17 U 21/22
von Carsten Canenbley | Jul 19, 2022 | Verkehrsunfallrecht
Es kommt nicht selten vor, dass ein Unfallbeteiligter im polizeilichen Protokoll angibt, oder – noch häufiger – ankreuzt, den Unfall verschuldet zu haben. Ein solches Schuldanerkenntnis des Fahrers am Unfallort führt nicht etwa dazu, dass der Fahrer für den Unfall haftet, sondern nur zu einer Beweislastumkehr zu Lasten des Anerkennenden. Es wird also so lange vermutet, dass der Unterzeichner einer solchen Erklärung den Unfall verursacht hat, bis er das Gegenteil bewiesen hat.
OLG Nürnbert, Urteil vom 29.3.2022, Az: 3 U 4188/21