Schäden nach Sex auf der Motorhaube

von | 19.Mai.2023 | Allgemein

Ein unbekanntes Paar hatte Sex auf der Motorhaube eines Pkw, der in einem öffentlichen Parkhaus abgestellt war. Der Eigentümer des Fahrzeugs nahm daraufhin den Parkhausbetreiber auf Schadensersatz in Anspruch, weil die Motorhaube durch den Akt beschädigt worden war. Zu Unrecht, wie das Landgericht Köln entschieden hat.

Landgericht Köln, Urteil vom 9.1.2023, Az: 21 O 302/22