Überhang Grundstücksgrenze

Der Nachbar hat das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen, sogenannten Überhang zu entfernen. Hierbei handelt es sich um Zweige, Äste und ähnliche Pflanzenteile, die von dem Nachbargrundstück auf das Grundstück des Berechtigten hinüberreichen.

Der BGH hat nun in einem Fall entschieden, indem der vom Nachbarn beabsichtigte Rückschnitt zu einem Absterben des Baums oder den Verslust seiner Standfestigkeit führen könnte. Die Frage war, ob dem Nachbarn aufgrund dieser Gefahr der Rückschnitt untersagt werden könnte. Der BGH sah darin keinen Ausschlussgrund. Der Rückschnitt darf erfolgen, wenn ihm nicht naturschutzrechtliche Beschränkungen entgegenstehen.

BGH, Urteil vom 11.6.2021, Az: V ZR 234/19