Zweite Möglichkeit zur Nachbesserung?

Die Rechtsauffassung, der Verkäufer einer Sache oder der Ersteller eines Werkes habe per Gesetz bei Vorliegen eines Mangels immer zwei Nachbesserungsversuche. Tatsächlich gibt es im BGB eine Vorschrift, die eine zweimalige Nachbesserung erwähnt.

So heißt es in § 440 BGB in Satz 2: „Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anders ergibt.“

Richtig verstanden bedeutet das aber eben gerade nicht, dass immer zwei Nachbesserungsversuche erfolgen dürfen, bevor der Vertragspartner Aufwendungsersatz, Rücktritt und Schadensersatz geltend machen kann. Vielmehr können diese Rechte auch schon nach dem ersten fehlgeschlagenen Versuch geltend gemacht werden, wenn zusätzlich eine wirksame, also ausreichend lange, Frist gesetzt wurde.

BGH, Urteil vom 26.8.2020, Az: VIII ZR 351/19

Kein Schaden bei einem Lottogewinn

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte über einen leicht skurrilen Fall zu entscheiden. Die Eigentümerin eines Golf Diesel verklagte VW auf Schadensersatz in Form von Rückzahlung des Kaufpreises ihres mittlerweile 10 Jahre alten Autos. Begründung war der Dieselskandal, was heutzutage nicht ungewöhnlich ist. Die Besonderheit des Falles lag aber darin, dass die Frau das Auto nicht gekauft, sondern in der Lotterie gewonnen hatte. Deshalb scheiterte sie auch mit Ihrer Klage in allen Instanzen. Grund: Sie hatte keinen Schaden erlitten. Selbst ein unsauberer Diesel ist nach Ansicht des Gerichts besser als nichts.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.1.2021, Az: 1 U 196/19

Widerruf bei Gebrauchtwagenkauf

Ein Widerrufsrecht für den Käufer eines Gebrauchtwagens kann bestehen, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Davon spricht man, wenn der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Der häufigste Anwendungsfall ist der Kauf über das Internet. Üblicherweise werden Gebrauchtwagen zwar über das Internet angeboten, aber der spätere Verkauf erfolgt dann vor Ort.

Das Oberlandesgericht Celle hatte sich nun mit einem Fall zu beschäftigen, in dem das der spätere Käufer einen Suchauftrag per E-Mail erteilt hatte. Das Angebot wurde ihm ebenfalls per Mail übersandt. Der Käufer schickte das unterschriebene Kaufangebot zurück und erhielt eine Auftragsbestätigung. Das Fahrzeug wurde ihm geliefert; dann hat er den Kaufvertrag widerrufen.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass ein Widerrufsrecht besteht, weil der Verkäufer aufgrund seiner „personellen und sachlichen Organisation grundsätzlich darauf eingestellt ist, auf elektronischem oder telefonischem Wege eingehende Kundenanfragen dergestalt zu bearbeiten, dass ein Vertragsschluss unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln erzielt wird.“

Kurz gesagt ist Voraussetzung für Wirksamkeit eines Widerspruchs zusätzlich, dass der Verkäufer einen für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem unterhält, was im vorliegenden Fall angenommen wurde.

OLG Celle, Urteil vom 3.6.2020, Az: 7 U 1903/19

Fehlende Betriebserlaubnis ein Sachmangel?

Der Käufer eines Autos hat festgestellt, dass an dem Wagen Felgen montiert waren, die nicht zugelassen waren. Es stellte sich heraus, dass der Verkäufer diese anstelle der zugelassenen Räder montiert und mitverkauft hatte. Der BGH hat entschieden, dass die allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs (ABE) bei nachträglichen Veränderungen nur dann erlischt, wenn diese eine gewisse Gefährlichkeit darstellen. Ob eine solche Gefahr besteht, ist im Einzelfall zu prüfen.

BGH, Urteil vom 11.12.2019, Az: VIII ZR 361/18

Provision des Immobilienmaklers bei Aufhebung des Kaufvertrages

Es ist allgemein bekannt, dass Immobilienmakler für die Vermittlung von Grundstückskaufverträgen eine Provision verdienen. Streit besteht häufig hinsichtlich der Frage, wann dieser Provisionsanspruch entstanden ist. Das ist immer dann der Fall, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer entstanden ist.

Das OLG München hat nun einen Fall entschieden, in dem der wirksame Kaufvertrag zwischen den Parteien später wieder aufgehoben wurde. Der Käufer hatte sich daraufhin geweigert, die Maklercourtage zu entrichten. Zu Unrecht, wie das Gericht feststellte. Der Anspruch des Maklers entsteht mit dem Zustandekommen des Kaufvertrags. Was mit dem Vertrag danach geschieht, muss den Makler nicht mehr interessieren. Unbeachtlich ist auch der Grund, warum der Kaufvertrag aufgehoben wurde. Im Fall hatte sich die Finanzierung nachträglich zerschlagen.

OLG München, Urteil vom 26.2.2020, Az 15 U 4202/19