Kein Schaden bei einem Lottogewinn

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte über einen leicht skurrilen Fall zu entscheiden. Die Eigentümerin eines Golf Diesel verklagte VW auf Schadensersatz in Form von Rückzahlung des Kaufpreises ihres mittlerweile 10 Jahre alten Autos. Begründung war der Dieselskandal, was heutzutage nicht ungewöhnlich ist. Die Besonderheit des Falles lag aber darin, dass die Frau das Auto nicht gekauft, sondern in der Lotterie gewonnen hatte. Deshalb scheiterte sie auch mit Ihrer Klage in allen Instanzen. Grund: Sie hatte keinen Schaden erlitten. Selbst ein unsauberer Diesel ist nach Ansicht des Gerichts besser als nichts.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.1.2021, Az: 1 U 196/19