Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen ohne Fahrt

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde bestätigt, welche die Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen entzogen hat. Das besondere an dem Fall war, dass der Betroffene nicht im berauschten Zustand am Straßenverkehr teilgenommen hatte. Auch der Umstand, dass es sich um die einmalige Einnahme von harten Drogen (wie z.B. Kokain) gehandelt hatte, konnte dem Kläger nicht zum Vorteil gereichen.

VG Aachen, Beschluss vom 19.5.2020, Az: 3 L 309/20