„bedeutender Schaden“ bei Unfallflucht

Wenn man sich von einem Unfallort entfernt, ohne seine Daten bei den anderen Unfallbeteiligten zu hinterlassen begeht man „Unfallflucht“, die gem. § 142 StGB strafbar ist. Das ist soweit bekannt. Eine weitere Folge der Unfallflucht ist aber auch, dass das Gericht demjenigen die Fahrerlaubnis entziehen kann, der wegen Unfallflucht verurteilt wird UND der einen bedeutenden Sachschaden verursacht hat.

Ob ein bedeutender Sachschaden vorliegt entscheidet also über die Frage, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird oder nicht. Das Landgericht Dresden hat nun in einem Beschluss entschieden, dass ein bedeutender Schaden im Sinne der Vorschrift erst vorliegt, wenn zur Reparatur mindestens 1.800,- € notwendig sind.

LG Dresden, Beschluss vom 15.9.2023, Az: 17 Qs 66/23

Handyverbot gilt auch für Auslesegeräte

Ein Fahrzeugführer hatte im Rahmen einer Probefahrt ein mit einem Diagnosegerät verbundenes Auslesegerät während der Fahrt in der Hand gehalten. Es handelte sich um eine Fahrt im Rahmen seiner Berufsausübung mit einem Kundenfahrzeug.

Das Oberlandesgericht Schleswig entschied, dass es sich um ein „elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“ handelt. Für derartige Geräte gilt das Nutzungsverbot des § 23 Abs. 1a StVO.

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.3.2023 Az: II ORbs 15/23

Kein Handy-Verstoß bei bloßer Umlagerung

Der Führer eines Kraftfahrzeugs verstößt auch dann nicht gegen § 23 Abs. 1a StVO, wenn er während der Fahrt ein Smartphone, mit dem er gerade ein Gespräch über eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs führt, ausschließlich zu dem Zweck aufnimmt, um es – etwa zum Schutz vor Beschädigungen – umzulagern.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.4.2023, Az: 1 ORbs 33 Ss 151/23

Anhänger beschädigt Haus – Haftung

Ein am Straßenrand ordnungsgemäß abgestellter Anhänger wird von einem Pkw gerammt, der zu schnell durch eine Kurve fährt. Durch die Kollision wird der Anhänger in Bewegung gesetzt und kollidiert mit einem Grundstückstor und dann mit einer Hauswand. Die Frage, wer für den Schaden aufzukommen hat (die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Anhängers) war nun vom BGH zu entscheiden.

Es haftet der Versicherer des Anhängers mit der Begründung, dass sich auch ein an der Straße abgestellter Anhänger „im Betrieb“ befindet und sich eine typische Gefahr realisiert, wenn sich der Anhänger aufgrund eines Unfalls „selbstständig macht“.

BGH, Urteil vom 7.2.2023, Az: VI ZR 87/22

Haftung bei „Touristenfahrt“ auf der Nordschleife

Das Landgericht Koblenz hatte in einem Schadensersatzprozess unter anderem über die Frage zu entscheiden, ob den Fahrer eines Sportwagens bei einer sogenannten Touristenfahrt auf der Nordschleife des Nürburgrings ein Mitverschulden trifft, nur weil er mit diesem Sportwagen auf einer Rennstreckenartigen Straße fährt. Die Frage wurde bejaht und das Mitverschulden in Form einer Gefährdungshaftung mit 25 % angenommen. Im Fall hatte ein vorausfahrendes Fahrzeug Öl verloren, weshalb der Kläger von der Fahrbahn abgekommen war und sein Fahrzeug beschädigt wurde.

LG Koblenz, Urteil vom 3.11.2022, Az: 10 O 39/20