Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

Wenn ein EU-Bürger nach Deutschland zieht, um dort seinen dauerhaften Wohnsitz einzurichten, muss er sich selbst darum kümmern, seine Fahrerlaubnis nach § 30 FeV umschreiben zu lassen. Die Umschreibung muss erfolgen, bevor seine ausländische Fahrerlaubnis abläuft, weil nur gültige Fahrerlaubnisse umgetauscht werden können.

VGH München, Beschluss vom 31.3.2020 – Az: 11 ZB 20.189