Auch wenn nur der Beifahrer eine Blitzerapp nutzt und den Fahrer so vor bevorstehenden Verkehrsüberwachungen warnt, liegt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO vor.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7.2.2023, Az: 2 ORbs 35 Ss 9/23
Auch wenn nur der Beifahrer eine Blitzerapp nutzt und den Fahrer so vor bevorstehenden Verkehrsüberwachungen warnt, liegt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO vor.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7.2.2023, Az: 2 ORbs 35 Ss 9/23