Bundesregierung muss Drohneneinsätze der USA nicht überprüfen

von | 07.Jan.2021 | Verwaltungsrecht

Die USA fliegt über die US-Militärbasis in Rammstein (Rheinland-Pfalz) zahlreiche internationale Drohneneinsätze. Unklar war bislang, ob die Bundesregierung hiergegen etwas unternehmen muss. Das Bundesverwaltungsgericht entscheid nun: Nein.

In Rammstein befinden sich wichtige Satelliten-Relaisstationen, welche die Piloten in den USA letztendlich mit den Drohnen verbinden. Ohne Rammstein wären die Drohneneinsätze im Jemen oder Afghanistan nicht durchführbar. Es stellt sich die Frage, ob sich Deutschland bei Tötung von Zivilisten mitverantwortlich macht.

Nachdem das OVG Münster von der Bundesrepublik verlangte, dass sie prüfen müssen, ob Völkerrecht verletzt werde, entschied das Bundesverwaltungsgericht nun anders. Die Bundesregierung sei nicht verpflichtet über die bisher schon durchgeführten diplomatischen und politischen Konsultationen sowie die Einholung einer rechtlichen Zusicherung hinaus Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Air Base in Rammstein durch die USA für Einsätze mit dem Völkerrecht im Einklang stehe.

Es reicht also aus, dass die USA der Bundesrepublik versichere, dass nichts Völkerrechtswidriges auf deutschem Boden geschehe.