NRW: Maskenpflicht in Schulen bleibt bestehen

Die Schüler in Nordrhein Westfalen müssen auch weiterhin im Unterricht eine Maske tragen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies einen Eilantrag von drei Schülern aus dem Kreis Euskirchen ab. Es sei nicht feststellbar, dass das Tragen von Masken zu Gesundheitsgefahren bei den Schülern führe. Entsprechend sei die Verpflichtung verhältnismäßig.

Das Oberverwaltungsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass im Unterricht die Masken zeitweise abgenommen werden können, wenn dies aus pädagogischen Gründen erforderlich erscheine. Zudem könnten die Schulleitungen aus medizinischen Gründen Ausnahmen von der Maskenpflicht erteilen.

OVG Münster, 13 B 1197/20.NE

Maskenverweigerer droht härtere Strafe

Auf Grund steigender Corona-Infektionszahlen verschärfen zahlreiche Bundesländer die Maßnahmen. Auch in Niedersachsen ist eine Erhöhung des Bußgeldes von 20,00 EUR auf 150,00 EUR geplant. Wer zukünftig in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Maske trägt, muss daher mit den empfindlichen Strafen rechnen.

Shisha-Bars dürfen wieder öffnen

In Niedersachsen dürfen Shisha-Bars ab sofort wieder öffnen. Das OVG Lüneburg setzte per Beschluss das allgemeine Öffnungsverbot außer Kraft.

Die vom Land Niedersachsen verordnete vollständige Schließung dieser Einrichtungen, sei als infektionsschutzrechtlicher Maßnahme nicht mehr notwendig. Außerdem zeigten Regelungen anderer Bundesländer, dass Infektionsgefahren durch Hygienekonzepte hinreichend begegnet werden könne. Dazu gehörten zum Beispiel auch das Verbot der gemeinsamen Benutzung ein und derselben Shisha durch mehrere Personen, die Pflicht zur Verwendung von Einweg-Mundstücken und Schläuchen sowie Desinfektion jeder Shisha nach ihrem Gebrauch. Nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür, dass Shisha-Bars sogenannte Hotspots der Virusverarbeitung sein könnten, ergäben sich weder aus bisherigen Ereignissen in Niedersachsen noch in anderen Bundesländern.

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.07.2020 – 13 MN 272/20

Parkplatz kann von SGBII umfasst sein

Die Anmietung eines Parkplatzes kann von den nach SGB II zu erbringenden Leistungen gedeckt sein. Dies ist zumindest anzunhmen, sofern eine Wohnung nur mit einem Parkplatz zu mieten ist.

Zwar gehört die Parkplatzmiete nicht von Vornherein zu den Unterkunftsbedarfen nach § 22 Abs.1 S.1 SGB II. Eine Ausnahme kommt aber in Betracht, wenn die Wohnung und der Parkplatz nur als Einheit vermietet werden. Entscheidend ist, dass die Hauptmietsache Unterkunftszwecken dient und der Rahmen der Angemessenheit nicht verlassen wird.

LSG Bayern, Urteil v. 29.04.2020 – L 11 AS 656/19

EuGH stärkt Umweltschutz

Der EuGH schützt den Lebensraum bedrohter Tierarten. Die Richter entschieden, dass Lebensräume auch dann geschützt werden müssen, wenn diese gar nicht mehr genutzt werden.

Im konkreten Fall ging es um die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Feldhamstern. Diese Tierart ist besonders geschützt. Die Stätten dürfen nicht gestört werden, selbst wenn de Tiere diese aktuell gar nicht nutzen. Entscheidend ist allein, ob die Tiere mit großer Wahrscheinlichkeit zurückkehren konnte.

Gerade bei neuen Bauvorhaben dürfte dieses Urteil wegweisend sein und die Klagemöglichkeit der einzelnen Verbände erweitern.

EuGH, Urteil v. 02.07.2020 – C-477/19

OVG kippt Lockdown im Kreis Gütersloh

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Lockdown im Landkreis Gütersloh aufgehoben. Es sei unverhältnismäßig, dass die Einschnitte für den gesamten Landkreis gelten. Zu Beginn des Geschehens sei dies noch angemessen gewesen, um Zeit für Aufklärungsmaßnahmen zu gewinnen. Die Neuinfektionen variieren jedoch sehr stark von Region zu Region. Insbesondere im Norden und Osten des Kreises seien kaum neue Infektionen gemeldet worden. Vor diesem Hintergrund sei nicht mehr ersichtlich, dass sich die dortige Gefährdungslage signifikant von derjenigen in anderen außerhalb des Kreisgebietes gelegenen Städten und Gemeinden vergleichbarer Größenordnung unterscheide. Der Beschluss ist unanfechtbar.

OVG NRW, 13 B 940/20 NE