„TÜV neu“ = verkehrssicher

Wer ein Auto kauft, das soeben erfolgreich die Hauptuntersuchung passiert hat, kann davon ausgehen, dass es verkehrsicher ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Stellt sich das als „TÜV neu“ verkaufte Fahrzeug nach kurzer Zeit als als weder fahrtauglich noch verkehrssicher heraus, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Als Folge des Rücktritts muss der Verkäufer das Auto zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

BGH, Urteil vom 15.4.2015, Az. VIII ZR 80/14