Pedelecs im Straßenverkehrs- und Unfallrecht

Pedelecs, also Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor, werden von der Rechtssprechung bisher Fahrrädern ohne Motor gleichgestellt. Das bedeutet bei der Beurteilung von Verkehrsunfällen, dass es für die Verschuldensfrage keinen Unterschied macht, ob das Beteiligte Fahrrad mit einem unterstützenden Motor ausgestattet ist oder nicht. Das gilt zumindest für Fahrräder, deren Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Es bleibt abzuwarten, ob die Rechtsprechung Verkehrsunfälle und deren Folgen in Zukunft differenzierter danach beurteilen wird, ob ein Fahrrad mit oder ohne Motorunterstützung beteiligt ist.