Fiktive Schadensbemessung im Mietrecht

Hat der Vermieter nach Auszug des Mieters einen Schaden an der Mietsache festgestellt (und innerhalb der Frist von 6 Monaten geltend gemacht), kann er diesen Schaden fiktiv geltend machen, also auf Basis eines Kostenvoranschlags abrechnen. Dieses sogar unabhängig davon, ob der Vermieter bereits tatsächlich mit der Beseitigung der Schäden begonnen hat.

BGH, Urteil vom 19.4.2023, Az: VIII ZR 280/21

Unfall mit Fußgänger

Ein Fußgänger wurde schwer verletzt, als er bei Dunkelheit und starkem Regen außerorts eine Straße von links nach rechts überquerte und von einem Pkw erfasst wurde.

Das Gericht wertete das Verhalten des Fußgängers also so grobes Verschulden, dass die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs dahinter vollständig zurücktrat. Im Ergebnis haftete der Pkw-Fahrer nicht für die Verletzungen des Fußgängers. Dem Fahrverkehr gebührt der Vorrang; der Fußgänger darf die Fahrbahn erst betreten, wenn er sich davon überzeugt hat, dass er keinen Fahrzeugführer gefährdet oder auch nur an der Weiterfahrt behindert.

OLG Jena, Urteil vom 1.12.2020, Az: 5 U 134/19

Corona-Schnelltest an Schule ist keine Körperverletzung

Die Durchführung von Corona-Schnelltests an einer Schule stellen keine Körperverletzung dar. Dies hat das OLG Oldenburg nach einer Klage einer Mutter aus Aurich festgetsellt.

Das Kind der Mutter besucht eine vierte Klasse. Auf Grund eines positiven Coronatests bei einem Mitschülern ordnetete das Gesundheitsamt einen Schnelltest bei allen Kindern der Klasse an. Die Mutter zeigte daraufhin die für den Test zuständige Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes wegen Körperverletzung an. Ihr Kind habe durch den Test eine schwere psychische Traumatisierung erlitten. Ein entsprechendes Attest durch einen Arzt wurde ausgestellt.

Das OLG Oldenburg wies die Klage ab. Es liege kein hinreichendes Tatverdacht einer Körperverletzung im Amt vor. Tests seien ingesamt verhältnismäßig, um eine große Zahl von Menschen an einer möglichen Infektion zu schützen.

Für die Ärztin könnte das Attest Konsequenzen haben. Die Richter sehen einen Anfangsverdacht wegen des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses. Es sei „mehr als fraglich“, wie die Ärztin bei einem einzigen Termin die Diagnose einer schweren psychischen Traumatisierung habe stellen können, hieß es. Die Richter schätzten den Beweiswert des Attestes daher auch gering ein.

Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Das Bayrische Oberlandesgericht München hat in einem Beschluss entschieden, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge im Sinne des § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) handelt. Entsprechend ist auch der Wert von 1,1 Promille als Grenze für die Annahme der absoluten Fahruntauglichkeit anzunehmen. Ab diesem Blutalkoholwert wird also davon ausgegangen, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeugs nicht mehr in der Lage ist, dieses sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Ohne dass es darauf ankommt, ob er vielleicht tatsächlich dazu in der Lage war.

Im zu entscheidenden Fall hatte der Kläger einen E-Scooter nur wenige Meter bewegt, bevor er kontrolliert wurde. Aufgrund der festgestellten Blutalkoholkonzentration von 1,34 Promille wurde er gem. § 316 StGB verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Zurecht, wie in der letzten Instanz entschieden wurde.

BayObLG München, Beschl. v. 24.7.2020, Az: 205 StRR 216/20

Kollision beim Auffahren auf die Autobahn

Bei den meisten Autofahrern scheint unbekannt zu sein, dass der auf eine Autobahn Auffahrende keine Vorfahrt hat, sondern die auf den Hauptfahrstreifen Fahrenden bevorrechtigt sind. Anders ist es nicht zu erklären, dass Verkehrsteilnehmer fast reflexartig auf die linke Fahrspur wechseln, wenn Sie sich einer Anschlussstelle nähern. Gegebenenfalls muss der Auffahrende am Ende der Beschleunigungsspur anhalten, um den Verkehr auf der Autobahn passieren zu lassen. (Weil es dann aber schwierig wird, nach dem nächsten Anfahren auf Autobahngeschwindigkeit zu beschleunigen, wird meistens angeraten, am Ende des Beschleunigungsstreifens auf die Standspur zu fahren und sich von dort aus einzufädeln. Das ist zwar ordnungswidrig; wird aber weniger streng geahndet und ist sicherer.

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auffahrender auch dann haftet, wenn er sich in eine Lücke im fließenden Verkehr einfädelt; es dabei aber zu einer Kollision kommt. Richtig.

OLG Hamm, Beschluss vom 19.5.2020, Az: I 9 U 23/20

Ausweitung des „Handy-Verbotes“ am Steuer

Bekanntlich ist es verboten und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt, wenn man als Fahrer eines Pkw ein Mobiltelefon bedient oder auch nur in der Hand hält. Die entsprechende Vorschrift (§ 23 StVO) wurde mehrfach geändert und zunehmend verschärft. Mittlerweile wird jedes elektronische Gerät erfasst, welches geeignet ist, durch seine Bedienung des Fahrer vom Straßenverkehr abzulenken. Hiervon betroffen sind auch fest eingebaute Geräte, wie sie heute in jedem modernen Fahrzeug vorzufinden sind. Die Beschäftigung mit Fahrzeugeinstellungen über ein Display während der Fahrt ist ausdrücklich auch davon betroffen.

Eine neuere Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm hat nun zum Inhalt, dass auch der von Auslieferungsfahrern mitgeführte Scanner ein elektronisches Gerät im Sinnes des § 23 Abs. 1a StVO ist.

OLG Hamm, Beschluss vom 3.11.2020, Az: 4 RBs 345/20