Anhänger beschädigt Haus – Haftung

Ein am Straßenrand ordnungsgemäß abgestellter Anhänger wird von einem Pkw gerammt, der zu schnell durch eine Kurve fährt. Durch die Kollision wird der Anhänger in Bewegung gesetzt und kollidiert mit einem Grundstückstor und dann mit einer Hauswand. Die Frage, wer für den Schaden aufzukommen hat (die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Anhängers) war nun vom BGH zu entscheiden.

Es haftet der Versicherer des Anhängers mit der Begründung, dass sich auch ein an der Straße abgestellter Anhänger „im Betrieb“ befindet und sich eine typische Gefahr realisiert, wenn sich der Anhänger aufgrund eines Unfalls „selbstständig macht“.

BGH, Urteil vom 7.2.2023, Az: VI ZR 87/22