Wird ein nicht elektrisch betriebenes Kfz auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge abgestellt, rechtfertigt das eine Abschleppmaßnahme ohne Einhaltung einer Wartezeit.
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23.1.2020, Az: 17 K 4015/18
Wird ein nicht elektrisch betriebenes Kfz auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge abgestellt, rechtfertigt das eine Abschleppmaßnahme ohne Einhaltung einer Wartezeit.
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23.1.2020, Az: 17 K 4015/18