Trunkenheitsfahrt mit e-Scooter

von | 14.Jul.2022 | Verkehrsrecht

Das Kammergericht (in Berlin) hat entschieden, dass die Grenze zur absoluten Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholgenusses, die für Autofahrer 1,1 ‰ beträgt, auch für Fahrer von e-Scootern gilt, so dass bei entsprechenden Trunkenheitsfahrten die Fahrerlaubnis für den Pkw entzogen werden kann. Dieses kann aufgrund der Argumentation, dass es sich um motorisierte Fahrzeuge handelt grundsätzlich überzeugen.

Anzumerken ist hierzu, dass Trunkenheitsfahrten mit dem e-Bike haben nach ständiger Rechtssprechung bisher jedoch erst dann Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis, wenn der Wert von 1,6 ‰ übertroffen wird.

KG, Beschluss vom 31.5.2022, Az: 3 Ss 13/22