Mieter dürfen keinen Sichtschutz auf Balkon errichten

Der Sommer steht vor der Tür, da liegt es nahe, dass Mieter ihren Balkon und die Terrasse verschönern wollen. Dies geht aber im Regelfall nur mit der Zustimmung des Vermieters. Die Anbringung einer Markise stellt in den meisten Fällen eine bauliche Veränderung das, da sie den optischen Gesamteindruck des Gebäudes verändert.

Zwischen Balkonen und Terrassen können sich jedoch Unterschiede ergeben, da die Nachteile bei Terrassen weniger ins Auge fallen. Wir empfehlen daher immer das direkte Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um keinen unnötigen Streit zu verursachen

LG Düsseldorf ZWE 2015, 412