Kosten für die Desinfizierung erstattungsfähig

Eine Entscheidung, die überrascht. Kosten, die für die Desinfizierung eines Fahrzeugs anfallen, welches unfallbedingt repariert werden musste, müssen vom Unfallverursacher ersetzt werden. Das entschied das Amtsgericht Heinsberg mit der Begründung, dass Dritte das Fahrzeug bei der Reparatur berührt haben und dadurch eine Corona-Infektionsgefahr entstehen kann.

AG Heinsberg, Urteil vom 4.9.2020, Az: 18 C 161/20