In-die-Hand-nehmen einer Digitalkamera während der Fahrt

von | 01.Feb.2021 | Verkehrsrecht

Auch eine Digitalkamera stellt ein der Organisation dienendes Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dar und darf daher während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden.

So entschied es das Kammergericht in Berlin und hat damit dem Betroffen einen Punkt im Fahrerlaubnisregister beschert. Der hier schon vielfach besprochene § 23 Ia StVO hat damit eine neue Stilblüte erhalten.

KG, Beschluss vom 9.11.2020 – Az: 3 Ws (B) 262/20