Fluggesellschaft muss über Rechte informieren

von | 21.Dez.2020 | Reiserecht

Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden oder einer kurzfristigen Annullierung haben Reisende einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Über diese Rechte muss die Fluggesellschaft aufklären. Unterbleibt diese Aufklärung können Reisende direkt einen Anwalt beauftragen. Die hiermit verbundenen Kosten muss die Fluggesellschaft erstatten.

BGH, Urteil v. 01.09.2020 – X ZR 97/19