EuGH stärkt Umweltschutz

von | 13.Jul.2020 | Verwaltungsrecht

Der EuGH schützt den Lebensraum bedrohter Tierarten. Die Richter entschieden, dass Lebensräume auch dann geschützt werden müssen, wenn diese gar nicht mehr genutzt werden.

Im konkreten Fall ging es um die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Feldhamstern. Diese Tierart ist besonders geschützt. Die Stätten dürfen nicht gestört werden, selbst wenn de Tiere diese aktuell gar nicht nutzen. Entscheidend ist allein, ob die Tiere mit großer Wahrscheinlichkeit zurückkehren konnte.

Gerade bei neuen Bauvorhaben dürfte dieses Urteil wegweisend sein und die Klagemöglichkeit der einzelnen Verbände erweitern.

EuGH, Urteil v. 02.07.2020 – C-477/19