Erbenstellung durch Pflicht zur Übernahme von Beerdigungskosten

von | 18.Jun.2022 | Erbrecht

Für den rechtlichen Laien nicht immer nachvollziehbar ist die Unterscheidung zwischen dem Erbe und dem Vermächtnis. Vereinfacht kann gesagt werden, dass der Erbe den gesamten Nachlass des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten bekommen soll. Dem Vermächtnisnehmer werden hingegen nur einzelne Gegenstände zugedacht.

Schwierig wird es, wenn in einem Testament nur einzelne Gegenstände vermacht werden, ohne dass eine Person als Erbe bezeichnet wird. Für einen solchen Fall hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden, dass zumindest dann eine Erbeinsetzung erfolgt ist, wenn ein Beteiligter den Hauptvermögensgegenstand erhält und sich zudem noch um die Beerdigung zu kümmern hat.

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.3.2022, Az: 5 W 15/22