Bußgeldbescheide aufgrund Leivtec XV3 anfechten

von | 19.Mrz.2021 | Verkehrsrecht

Im Rahmen von Kontrollmessungen durch Sachverständige mit mehreren Leivtec XV3-Messgeräten haben Sachverständige teils extrem abweichende Meßergebnisse erhalten. Dieses hat den Hersteller des massenhaft für Geschwindigkeitsüberwachugnen eingesetzten Geräts dazu bewogen, die Behörden anzuhalten, das Gerät nicht mehr einzusetzen.

Aufgrund der offenbar unzuverlässigen Meßergebnisse ist es dringend anzuraten, entsprechende Bußgeldbescheide anzufechten. Wir beraten Sie gerne!