Betagter E-Bike-Fahrer

Unfälle zwischen Radfahrern und Pkw oder Lkw ereignen sich im Stadtverkehr häufig; meist mit schweren gesundheitlichen Folgen für die Radfahrer. Die Verschuldensfrage richtet sich nach den gültigen Verkehrsregeln, sowie der sogenannten Betriebsgefahr. Bei letzterer handelt es sich um diejenige Gefahr, die das Fahrzeug als solches mit sich bringt und entsprechend ist sie bei z.B. Lkw hoch – bei Fahrrädern niedrig oder mit Null anzusetzen.

In einem vom OLG Hamm entschiedenen Fall wurde die alleinige Schuld an einem Verkehrsunfall dem Radfahrer zugesprochen; die Betriebsgefahr des Pkw wurde auf Null reduziert. Grund für diese Gewichtung war der Umstand, dass der 81-jährige-Radfahrer „blindlings“ die Fahrbahn gequert hatte, also ohne dass für den fließenden und bevorrächtigten Verkehr eine entsprechende Absicht zu erkennen war. Das Gericht wies darauf hin, dass alleine das Alter eines Radfahrers andere Verkehrsteilnehmer nicht zu erhöhter Vorsicht verpflichtet.

OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 8.3.2022, Az: 9 U 157/21