…von skurrilen Urteilen, wonach die Nutzung folgender Geräte im Fahrzeug verboten sind (und zu Punkten führen):
- Elektronischer Taschenrechner
- Scanner eines Paketzustellers
- Digitalkamera
- Fahrzeugschlüssel mit Display (OLG Hamm, Beschluss vom 11.5.2021, Az: 5 RBs 94/21)
Spätestens aufgrund der letzten (wohl richtigen) Entscheidung ist die Frage erlaubt, ob das Gesetz (§ 23 Ia StVO) nach der x-ten Überarbeitung noch immer verbesserungswürdig ist.