Der Arbeitnehmer, der einer unwirksamen Versetzung Folge geleistet hat, hat Anspruch auf Ersatz der ihm dadurch zusätzlich entstandenen Reisekosten.
BAG Urteil vom 28.11.2019, Az: 8 AZR 125/18
Der Arbeitnehmer, der einer unwirksamen Versetzung Folge geleistet hat, hat Anspruch auf Ersatz der ihm dadurch zusätzlich entstandenen Reisekosten.
BAG Urteil vom 28.11.2019, Az: 8 AZR 125/18