8 Punkte = Entzug der Fahrerlaubnis?

von | 13.Nov.2020 | Verkehrsrecht

Das Bundesverwaltungsgericht hatte über den folgenden Fall zu entscheiden. Dem Kläger war der Führerschein entzogen worden, weil er einen Punktestand im Fahrerlaubnisregister (FAER) von 8 erreicht hatte. Zum Zeitpunkt der behördlichen Verfügung, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, war aber ein Punkt wegen Zeitablaufs gelöscht worden.

Die Entscheidung des Gerichts: Die Entziehung war rechtswidrig, weil gelöschte Eintragungen mit dem Zeitpunkt der Löschung nicht mehr gegen den Betroffenen verwertet werden dürfen.

BVerwG, Urteil vom 18.6.2020, Az: 3 C 14/19