Privates Baurecht

Ihr Ansprechpartner: RA Stefan Pape

Rechtsanwalt Stefan Pape

Nachbarschaftsrecht

Streitigkeiten zwischen Nachbarn können vielfältig sein. Fehlende Grenzabstände, eine überhängende Hecke oder geplante Bauvorhaben können schnell zum Streit führen. Da die Parteien am Ende sprichwörtlich miteinander leben müssen, sollte immer der Versuch unternommen werden, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sollte eine derartige Lösung nicht möglich sein, unterstützen wir Sie in einem gerichtlichen Verfahren.

Privates Baurecht

Bei der Errichtung von Gebäuden und Außenanlagen können auf Grund der gesetzlichen Normen und DIN-Vorschriften zahlreiche Probleme entstehen. Bei Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer versuchen wir zunächst eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Dies spart allen Parteien viel Zeit und Geld, da derartige Auseinandersetzungen vor Gericht meistens nur durch ein aufwendiges Sachverständigengutachten geklärt werden können. Wenn eine Einigung scheitert, vertreten wir Sie auch im gerichtlichen Verfahren.

Öffentliches Baurecht

Sie planen ein neues Gebäude zu errichten oder wollen Ihre Immobilie anders nutzen? Jedes Bundesland und jede Gemeinde kann hierzu eigene Regelungen treffen. Wir unterstützen Sie von der ersten Planung bis zur Genehmigung.