Zum Austausch von Mitgliedern einer WG

Die Frage stellt sich häufig. Wenn ein Mietvertrag mit mehreren Mietern geschlossen wurde, die eine Wohngemeinschaft bilden; darf dann die WG einzelne Mieter ohne Zustimmung des Vermieters austauschen? Mit dieser Frage hatte sich jüngst der BGH zu beschäftigen und hat zugunsten des Vermieters entschieden. Wenn nämlich keine ausdrückliche Regelung zum „Austausch“ einzelner Mitglieder der WG in dem Mietvertrag getroffen wurden und sich solche auch nicht durch Auslegung ermitteln lassen, ist ein Mieterwechsel nicht ohne Weiteres zulässig.

Wenn allerdings, wie zum Beispiel bei der Vermietung an Studenten, die Parteien bei Vertragsschluss übereinstimmend davon ausgingen, dass sich häufig und in kurzen Zeitabständen ein Bedarf für diene Änderung der Zusammensetzung der in der Wohnung lebenden Personen ergeben kann, ist von der Vereinbarung einer Zulässigkeit des MIeterwechsels auszugehen.

BGH, Urteil vom 27.4.2022, Az: VIII ZR 304/21