Wie schnell ist „Schrittgeschwindigkeit“?

von | 15.Jun.2020 | Verkehrsrecht

Bei der Schrittgeschwindigkeit handelt es sich um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff. Es ist Sache der Gerichte, eine objektive Definition zu bestimmen. Leider gehen die veröffentlichen Rechtssprechungen noch immer auseinander und reichen von 7 km/h (Überwiegende Ansicht) bis zu 10 km/h.

Das OLG Hamm hat nun entschieden, dass einem Betroffenen ein Verstoß gegen das Gebot der Schrittgeschwindigkeit erst dann zur Last gelegt werden kann, wenn der Wert von 10 km/h überschritten wurde. Zur Begründung führt es an, dass von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden kann, die verschiedenen gerichtlichen Entscheidungen zu kennen. Bis eine verbindliche Entscheidung des BGH zu dieser Frage vorliegt, müsse man die höchste der von den einzelnen Gerichten Vertretene Geschwindigkeit zugrunde legen.

OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2019, Az 1 RBs 220/19