Wann ist eine Rettungsgasse zu bilden?

von | 27.Jan.2023 | Verkehrsrecht

Der Zeitpunkt, wann man mit seinem Pkw an den rechten oder linken Rand der Fahrspur zu fahren hat damit eine Rettungsgasse entsteht definiert § 11 Abs. 2 StVO: Eine Rettungsgasse ist zu bilden „sobald Fahrzeuge… mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden.“

Das OLG Oldenburg sieht daher keine Möglichkeit, ein Zögern zu rechtfertigen und hat entschieden, dass eine Überlegungsfrist nicht besteht, die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse vielmehr sofort eingreift, nachdem die im Gesetz beschriebene Verkehrssituation eingetreten ist.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.9.2022 – 2 Ss (OWi) 137/22