Vorsorgliche Urlaubsgewährung

von | 06.Feb.2021 | Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt und „für den Fall, dass die fristlose Kündigung unwirksam sein sollte“ den sämtlichen restlichen Urlaub für den Zeitraum nach Zugang der Kündigung erteilt. Urlaubsvergütung wurde gezahlt, bzw. verbindlich zugesichert.

Das Bundesarbeitsgericht sah diese Vorgehensweise als rechtmäßig an.

BAG, Urteil vom 25.8.2020, Az: 9 AZR 612/19