Vollmachtsfiktion des Ladenangestellten

Der Kunde eines Ladengeschäfts (im Fall ein Autohaus) kann grundsätzlich davon ausgehen, dass dort beschäftigte Mitarbeiter zur Entgegennahme von Barzahlungen und zur Gewährung von Preisnachlässen bevollmächtigt ist.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2020 – Az: 10 U 3/20