Verkehrsunfallrecht

Ihr Ansprechpartner: RA Carsten Canenbley

Rechtsanwalt und Notar Carsten Canenbley

Korrespondenz mit Versicherern

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens. Wir machen Schadensersatz in Ihrem Namen geltend und sorgen dafür, dass die zahlungspflichtige Versicherung des Unfallgegners keine unzulässigen Kürzungen vornimmt.

Schmerzensgeld

Wenn Sie unfallbedingte Verletzungen erleiden haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir fordern dieses in angemessener Höhe für Sie ein und unterstützen bei der Beibringung der benötigten Nachweise.

Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagen

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall reparaturbedingt nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Wenn Sie auf ein solches verzichten können, kann Ihnen ein Anspruch auf eine Geldzahlung zustehen.

Reparaturkosten

Die Ermittlung erstattungsfähiger Reparaturkosten ist nicht immer einfach. Die Grenze zum wirtschaftlichen Totalschaden und dessen Folgen ist immer wieder Gegenstand höchstrichterlicher Rechtssprechung. Wir kennen die aktuellen Entscheidungen und setzten Ihr Recht durch. Notfalls mit gerichtlicher Hilfe.